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IHRE PERSÖNLICHE BETREUUNG LIEGT UNS AM HERZEN
Steuerangelegenheiten sind für die meisten Menschen heute unüberschaubar. Gesetzesänderungen sind an der Tagesordnung. Ein kompetenter Partner ist hier nicht nur nützlich, sondern oft fast unabdingbar.
Die Philosophie unserer Kanzlei besteht darin, Ihnen soviel transparente und wichtige Informationen zukommen zu lassen wie möglich. So können Sie entscheiden, ob es sinnvoll ist, Kontakt zu uns aufzunehmen.
Wir begleiten Sie vom Erkennen einer Aufgabe bis zur Aufgabenlösung und stehen Ihnen bei dem Entwurf und der Realisierung der geeigneten Maßnahmen zur Seite.
Durch unsere Arbeitsweise entwickelt sich eine Verbindung/ein Gespräch zwischen Ihnen und uns, das immer zu einem guten Ergebnis führt.
Für Sie als Mandant bedeutet dies, dass Ihnen eine umfassende Beratung angeboten wird, die alle betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Möglichkeiten berücksichtigt, um Ihre Liquidität, Ertragskraft, Existenz und somit Ihren persönlichen Erfolg zu sichern.
Sie bekommen Ihren Jahresabschluss oder Ihre Steuererklärung nicht einfach zugeschickt oder „in die Hand gedrückt“, sondern sie wird, so intensiv wie gewünscht und notwendig, mit Ihnen besprochen.
Denn Sie sollten wissen, was Sie unterzeichnen und beim Finanzamt einreichen!
Wir kümmern uns, damit Sie rundum gut beraten sind!
TERMINE 2019
TERMINE 2019
OKTOBER 2019
Zahlungsfrist: 10.10.
Schonfrist: 14.10.
.............................................
NOVEMBER 2019
Zahlungsfrist: 11.11.
Schonfrist: 14.11.
Zahlungsfrist: 15.11.
Schonfrist: 18.11.
............................................
DEZEMBER 2019
Zahlungsfrist: 10.12.
Schonfrist: 13.12..
QUARTALSZAHLUNGEN
(vierteljährlich)
EINKOMMENSTEUER 2019
KÖRPERSCHAFTSTEUER 2019
KIRCHENSTEUER 2019
GEWERBESTEUER 2019
GRUNDSTEUER 2019
© Steuerkanzlei Axel Schmitt 2015 - 2019 Webdesign: www.kamillenfeld.de Letzte Aktualisierung am 1. Oktober 2019
STEUERKANZLEI AXEL SCHMITT
67240 Bobenheim-Roxheim
Albrecht-Dürer-Straße 14
Parkplätze direkt vor dem Haus
Telefon 06239 - 45 44
Fax 06239 - 88 24
Mo - Do 8:00 - 16:00 Uhr
Fr 8:00 - 14:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
TERMINE 2019
OKTOBER 2019
Zahlungsfrist: 10.10.
Schonfrist: 14.10.
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NOVEMBER 2019
Zahlungsfrist: 11.11.
Schonfrist: 14.11.
Zahlungsfrist: 15.11.
Schonfrist: 18.11.
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DEZEMBER 2019
Zahlungsfrist: 10.12.
Schonfrist: 13.12.
QUARTALSZAHLUNGEN
(vierteljährlich)
EINKOMMENSTEUER 2019
KÖRPERSCHAFTSTEUER 2019
KIRCHENSTEUER 2019
GEWERBESTEUER 2019
GRUNDSTEUER 2019