Ihre persönliche Betreuung liegt uns am Herzen

Steuerangelegenheiten sind für die meisten Menschen heute unüberschaubar. Gesetzesänderungen sind an der Tagesordnung. Ein kompetenter Partner ist hier nicht nur nützlich, sondern oft fast unabdingbar.

Die Philosophie unserer Kanzlei besteht darin, Ihnen soviel transparente und wichtige Informationen zukommen zu lassen wie möglich.

So können Sie entscheiden, ob es sinnvoll ist, Kontakt zu uns aufzunehmen.

Wir begleiten Sie vom Erkennen einer Aufgabe bis zur Aufgabenlösung und stehen Ihnen bei dem Entwurf und der Realisierung der geeigneten Maßnahmen zur Seite.

Durch unsere Arbeitsweise entwickelt sich eine Verbindung/ein Gespräch zwischen Ihnen und uns, das immer zu einem guten Ergebnis führt.

Für Sie als Mandant bedeutet dies, dass Ihnen eine umfassende Beratung angeboten wird, die alle betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Möglichkeiten berücksichtigt, um Ihre Liquidität, Ertragskraft, Existenz und somit Ihren persönlichen Erfolg zu sichern.

Sie bekommen Ihren Jahresabschluss oder Ihre Steuererklärung nicht einfach zugeschickt oder „in die Hand gedrückt“, sondern sie wird, so intensiv wie gewünscht und notwendig, mit Ihnen besprochen.
Denn Sie sollten wissen, was Sie unterzeichnen und beim Finanzamt einreichen!

Wir kümmern uns, damit Sie rundum gut beraten sind!

Die Steuerkanzlei Axel Schmitt bietet ein breitet Leistungsspektrum für: 

STEUERTERMINE 2024

 

APRIL 2024

Lohnsteuer
Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer

Zahlungsfrist: 10.04.
Schonfrist: 15.04.
………………………………………

MAI 2024

Lohnsteuer
Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer

Zahlungsfrist: 10.05.
Schonfrist: 13.05.

Gewerbesteuer
Grundsteuer

Zahlungsfrist: 15.05.
Schonfrist: 21.05.
……………………………………..

JUNI 2024

Einkommensteuer
Körperschaftsteuer
Kirchensteuer
Lohnsteuer
Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer

Zahlungsfrist: 10.06.
Schonfrist: 13.06.

QUARTALSZAHLUNGEN
(vierteljährlich)

EINKOMMENSTEUER 2024
11. März
10. Juni
10. September
10. Dezember

KÖRPERSCHAFTSTEUER 2024
11. März
10. Juni
10. September
10. Dezember

KIRCHENSTEUER 2024
11. März
10. Juni
10. September
10. Dezember

GEWERBESTEUER 2024
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November

GRUNDSTEUER 2024
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November