Unsere Leistungen für Unternehmer und Landwirte

Sie sind bei uns in den richtigen Händen:

Wir betreuen alle Rechtsformen vom Klein- bis zum Großunternehmen, alle Gewerbebetriebe und Branchen sowie insbesondere Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Freiberufler und Vereine.

Ehemalige Kleinunternehmer wachsen oftmals zum mittelständischen Unternehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass den anfänglichen Kleinunternehmen auch ein notwendiges Maß an kompetenter Beratung in betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht zugute kommt. Deshalb ist eine fundierte Beratung in jeder Phase der unternehmerischen Entwicklung unerlässlich.

RUNDUM GUT BERATEN

Wir betreuen alle Rechtsformen
• Kleinunternehmen
• mittelständische Betriebe
• Großunternehmen
• Gewerbebetriebe
• alle Branchen
• Freiberufler
• Vereine
• Land- und Forstwirte

Zu unseren Leistungen zählen:

 

• Erstellung der Finanzbuchhaltung mit Umsatzsteuervoranmeldungen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen mit zusätzlich schriftlichen Hinweisen und Anmerkungen auf die Ergebnisse, soweit erforderlich.

• Erstellung der Lohnbuchhaltung mit allen dazugehörigen Anmeldungen und Anlagen (Führen der Lohnkonten, Lohnsteueranmeldungen, Krankenkassenmeldungen, An- und Abmeldungen, Betreuung von Rentenversicherungsprüfungen usw.)

• Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Jahresabschlüssen nach HGB und Steuerbilanzen für Einzelunternehmer sowie auch Personen- und Kapitalgesellschaften.

• Erstellung aller Steuererklärungen wie z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Gemeinnützigkeitserklärung usw.

 

 

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft...

 

… gibt es außerdem Spezialvorschriften,
die einer besonderen Würdigung bedürfen.

Darunter fallen z. B. :

• Jahresabschlüsse nach BMELV (Beantragung von öffentlichen Fördermitteln)

• Besonderheiten im Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht

• Besonderheiten bei der Jahresabschlusserstellung

• Besonderheiten im Bereich der Lohnbuchhaltung (Saisonarbeiter)

• Landwirtschaftliches Erbrecht/Höferecht

 

 

Aktuell und interessant

 

STEUERENTLASTUNGSGESETZ vom 23.05.2022
Fragen Sie uns gerne!

FRAGEN ZUR CORONA-KRISE?
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…..

Wir beraten Sie gerne zu folgenden aktuellen Rechtsprechungen:

Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei kurzfristiger Vermietung
BFH vom 29.11.2022 und nun BMF vom 06.10.2023

Vermietung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen
EuGH vom 04.05.2023

Erbfallkosten-Pauschbetrag beim Nacherben
BFH vom 01.02.2023

Differenzbesteuerung bei ebay-Verkäufern
BFH vom 12.05.2022

Rückstellungen für Kundenbindungsprogramme
BFH vom 29.09.2022

Betriebsaufgabe mit Veräußerungsrente
BFH vom 29.06.2022

 

WICHTIG! Aktuelles zu GoBD
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Die Steuerkanzlei Axel Schmitt bietet auch ein breites Leistungsspektrum für: