Unsere Leistungen für Unternehmer und Landwirte
Sie sind bei uns in den richtigen Händen:
Wir betreuen alle Rechtsformen vom Klein- bis zum Großunternehmen, alle Gewerbebetriebe und Branchen sowie insbesondere Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Freiberufler und Vereine.
Ehemalige Kleinunternehmer wachsen oftmals zum mittelständischen Unternehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass den anfänglichen Kleinunternehmen auch ein notwendiges Maß an kompetenter Beratung in betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht zugute kommt. Deshalb ist eine fundierte Beratung in jeder Phase der unternehmerischen Entwicklung unerlässlich.
RUNDUM GUT BERATEN
Wir betreuen alle Rechtsformen
• Kleinunternehmen
• mittelständische Betriebe
• Großunternehmen
• Gewerbebetriebe
• alle Branchen
• Freiberufler
• Vereine
• Land- und Forstwirte
Zu unseren Leistungen zählen:
• Erstellung der Finanzbuchhaltung mit Umsatzsteuervoranmeldungen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen mit zusätzlich schriftlichen Hinweisen und Anmerkungen auf die Ergebnisse, soweit erforderlich.
• Erstellung der Lohnbuchhaltung mit allen dazugehörigen Anmeldungen und Anlagen (Führen der Lohnkonten, Lohnsteueranmeldungen, Krankenkassenmeldungen, An- und Abmeldungen, Betreuung von Rentenversicherungsprüfungen usw.)
• Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Jahresabschlüssen nach HGB und Steuerbilanzen für Einzelunternehmer sowie auch Personen- und Kapitalgesellschaften.
• Erstellung aller Steuererklärungen wie z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Gemeinnützigkeitserklärung usw.
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft...
… gibt es außerdem Spezialvorschriften,
die einer besonderen Würdigung bedürfen.
Darunter fallen z. B. :
• Jahresabschlüsse nach BMELV (Beantragung von öffentlichen Fördermitteln)
• Besonderheiten im Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht
• Besonderheiten bei der Jahresabschlusserstellung
• Besonderheiten im Bereich der Lohnbuchhaltung (Saisonarbeiter)
• Landwirtschaftliches Erbrecht/Höferecht
Aktuell und interessant
STEUERENTLASTUNGSGESETZ vom 23.05.2022
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…..
Wir beraten Sie gerne zu folgenden aktuellen Rechtsprechungen:
Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei kurzfristiger Vermietung
BFH vom 29.11.2022 und nun BMF vom 06.10.2023
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